AGB
ALLGEMEINEGESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten zwischen der Gutachten2go GmbH („Gutachten2go") und deren Auftraggeber soweit sie in einen Vertrag einbezogen wurden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden von Gutachten2go ausdrücklich schriftlich bestätigt. Gutachten2go erbringt ihre Leistungen ausschließlich für den Auftraggeber. Dritte werden in den Schutz-/Leistungsbereich nur einbezogen, sofern dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist. Die Erstellung von Gutachten und Schadenkalkulationen erfolgt über die von Gutachten2go bereitgestellte App oder über andere Kommunikationswege zwischen Auftraggeber und Gutachten2go.
§ 2 Auftraggeberpflichten
Der Auftraggeber hat Gutachten2go alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen bezüglich des Vertragsobjekts vollständig, rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat insbesondere vollständige, wahrheitsgemäße und originalgetreue Bilder des Schadens in ausreichender Qualität und Anzahl zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat von sich aus vor der Ausführung der vertraglichen Leistung auf die ihm bekannten Vorschäden, Modifikationen, Störungen und sonstigen für die Leistungserbringung relevanten Besonderheiten des Vertragsobjekts hinzuweisen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten und Informationen. Bei erkennbar unvollständigen oder unklaren Angaben ist Gutachten2go berechtigt, entweder die Bearbeitung bis zur Klärung zurückzustellen oder auf Basis der vorhandenen Informationen eine Schätzung vorzunehmen. Ergeben sich bei einem vereinbarten Termin durch Umstände aus dem Risiko-/Verantwortungsbereich des Auftraggebers Verzögerungen/Mehraufwand, steht Gutachten2go eine angemessene Entschädigung analog § 642 BGB zu. Für den Fall einer Terminabsage bzw. Terminverschiebung durch den Auftraggeber erst zwei Kalendertage oder weniger vor dem Termin ist Gutachten2go berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von € 150,00 zu verlangen, es sei denn die Parteien weisen jeweils eine höhere bzw. geringere Höhe des Entschädigungs- bzw. Schadensersatzanspruches nach.
§ 3 Pflichten von Gutachten2go
Gutachten2go führt die vertraglichen Leistungen unparteiisch, neutral und nach den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik aus. Sie darf die Leistungen ganz oder teilweise an geeignete Unterauftragnehmer weitergeben. Vereinbarte Ausführungsfristen und Termine verlängern sich, wenn und sofern die Leistungserbringung aus von Gutachten2go nicht verschuldeten Gründen gestört ist. Gutachten2go erstellt Gutachten und Schadenkalkulationen auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Informationen und Bilder. Eine Vor-Ort-Besichtigung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4Geheimhaltung, Datennutzung/-schutz
Gutachten2go ist es im Zusammenhang mit den im Rahmen der Vertragsabwicklung erlangten Daten und im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen gestattet, statistische Daten anonymisiert zu verarbeiten; Daten nach Regularien des Akkreditierers offenzulegen; Daten im Rahmen und zur Wahrnehmung berechtigter eigener Interessen zu verwenden; Daten aufgrund gerichtlich oder behördlich angeordneter Verpflichtungen offenzulegen. Gutachten2go kann von den schriftlichen Unterlagen, die Gutachten2go zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Kopien für die eigenen Unterlagen anfertigen. Gutachten2go verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der ordnungsgemäßen Auftragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO"). Nähere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung von Gutachten2go.
§ 5Nutzungsrechte
Die Nutzung des Gutachten2go-Logos, des Markennamens Gutachten2go sowie jegliche Hinweise auf das Bestehen der vertraglichen Beziehung zu Gutachten2go in vom Auftraggeber erstellten oder von ihm genutzten Unterlagen, insbesondere in Werbe- und Vertriebsmitteln, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Gutachten2go. Entstehen bei Ausführung des Auftrags Ergebnisse (z.B. Gutachten, Prüfergebnisse, Berechnungen), räumt Gutachten2go, soweit für den Vertragszweck erforderlich, dem Auftraggeber daran ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Der Auftraggeber darf das Ergebnis nur vollständig, nicht auszugsweise, und nur für den vertraglich vereinbarten Zweck verwenden. Die Verwendung der Ergebnisse zu Werbezwecken sowie Veröffentlichungen im Internet bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Gutachten2go.
§ 6Gewährleistung
Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer nach § 14 BGB handelt, endet die Gewährleistungsfrist ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn Gutachten2go hat den Mangel arglistig verschwiegen. Eine abnahmefähige Leistung der Gutachten2go gilt spätestens mit der vorbehaltslosen Zahlung auf die Schlussrechnung als abgenommen. Teilabnahmen dürfen für die in sich abgeschlossenen Teilleistungen verlangt werden. Diese gelten spätestens mit der Zahlung auf die solche Teilleistungen erfassenden Abschlagsrechnungen als erfolgt. § 646 BGB bleibt unberührt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das erstellte Gutachten oder die Schadenkalkulation unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, anzuzeigen.
§ 7Zahlungsbedingungen
Sofern nicht abweichend vereinbart, versteht sich die Vergütung netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Die Vergütung soll im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung geregelt sein. Ist dies nicht der Fall, gilt die bei Abschluss des Vertrags gültige Gutachten2go-Honorarordnung, sofern sie dem Auftraggeber bekannt ist bzw. bekannt sein müsste, andernfalls die übliche Vergütung als vereinbart. Im Falle von Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs bzw. geltender Normen/Bestimmungen im Vergleich zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wird die vereinbarte Vergütung entsprechend unter Berücksichtigung von durch die Änderungen bedingten Mehr-/Minderkosten angepasst. Die Aufrechnung mit nicht synallagmatischen (gegenseitigen) Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Das Selbe gilt für ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich der zu zahlenden Vergütung. Gutachten2go ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Abschlagszahlungen für die erbrachten Teilleistungen dürfen gefordert werden. Gutachten2go rechnet die erbrachten Leistungen grundsätzlich mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ab. Sollte eine Zahlung durch die Versicherung aus irgendeinem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgen, bleibt der Zahlungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber bestehen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, die offenen Beträge nach Rechnungsstellung zu begleichen.
§ 8 Beendigung des Vertrags
Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund in Textform gekündigt werden. Aus wichtigem Grund ist Gutachten2go zur Kündigung insbesondere berechtigt, wenn sich der Auftraggeber mit seinen Mitwirkungen in Verzug befindet oder die Ausführung mehr als zusammengerechnet drei Monate aus von Gutachten2go nicht zu vertretenden Gründen gestört ist; seitens des Auftraggebers unrechtmäßig versucht wird, das Ergebnis des Auftrags zu verfälschen bzw. zu beeinflussen oder das Ergebnis unzulässig, z.B. irreführend, durch ihn oder seine Geschäftspartner verwendet wird; über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches mangels Masse abgelehnt wird; der Auftraggeber eine fällige Rechnung trotz Mahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht bezahlt. Bei Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund von Seiten Gutachten2go, bei aus dem Risiko-/Verantwortungsbereich des Auftraggebers resultierender Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie bei einer freien Kündigung von Seiten des Auftraggebers behält Gutachten2go den Vergütungsanspruch für die bis dahin erbrachten Leistungen. Hinsichtlich von Gutachten2go noch nicht erbrachter Leistungen muss sie von der auf diese anfallenden Vergütung die Aufwendungen abziehen, die sie durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Gutachten2go ist berechtigt die ersparten Aufwendungen im o.g. Sinne pauschal mit 60% anzusetzen, es sei denn der Auftraggeber weist höhere ersparte Aufwendungen nach. Gutachten2go darf in den Fällen gemäß § 8 Ziffer 1 die Erbringung weiterer Leistungen verweigern. Ggf. bereits gewährte Nutzungsrechte nach § 5 enden mit Wirksamwerden der Kündigung.
§ 9 Haftung
Gutachten2go haftet unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und für übernommene Garantien sowie für sonstige Schäden, die auf einer ihr zurechenbaren vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. In allen übrigen Fällen haftet Gutachten2go wie folgt: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Pflichten verletzt sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; Im Übrigen, ist die Haftung auf € 500.000,00 je Schadensfall begrenzt. Soweit Schadensersatzansprüche gegen Gutachten2go ausgeschlossen bzw. eingeschränkt sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Gutachten2go Mitarbeiter. Schadensersatzansprüche nach § 9 Ziffer 1 verjähren nach den gesetzlichen Regelungen. Schadensersatzansprüche nach § 9 Ziffer 2 und Ziffer 3 verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer nach § 14 BGB handelt. Sind in den Schutzbereich der vertraglichen Leistung Dritte einbezogen bzw. werden die Gutachten2go-Leistungen vom Auftraggeber bestimmungsgemäß Dritten gegenüber verwendet, hat der Auftraggeber diese Dritten vor der Verwendung der Leistung über die o. g. Haftungsbeschränkung sowie über den genauen Leistungsumfang in Kenntnis zu setzen. Gutachten2go haftet nicht für Mängel oder Schäden, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben oder Unterlagen des Auftraggebers beruhen, es sei denn, Gutachten2go hätte die Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit erkennen können und müssen.
§ 10 Besondere Bedingungen für die App-Nutzung
Die Nutzung der Gutachten2go-App unterliegt neben diesen AGB auch den in der App bereitgestellten Nutzungsbedingungen. Der Auftraggeber ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich und hat diese vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Gutachten2go übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit der App und behält sich das Recht vor, den Betrieb der App jederzeit ganz oder teilweise einzustellen oder zu modifizieren. Die über die App übermittelten Daten und Bilder werden von Gutachten2go entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet und gespeichert.
§ 11Schlussbestimmungen
Der Vertrag sowie Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden jedweder Art bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist. Das Formerfordernis gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Formklausel. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung ist, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, Norderstedt. Gutachten2go nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen auf Rechtsordnungen anderer Länder ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und Gutachten2go verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.Stand: April 2025 Gutachten2go GmbH,Gutenbergring 30, 22848 Norderstedt