AGB

ALLGEMEINEGESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten zwischen der Gutachten2go GmbH („Gutachten2go")     und deren Auftraggeber soweit sie in einen Vertrag einbezogen wurden.     Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden     nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden von Gutachten2go ausdrücklich     schriftlich bestätigt. Gutachten2go erbringt ihre Leistungen ausschließlich für den     Auftraggeber. Dritte werden in den Schutz-/Leistungsbereich nur     einbezogen, sofern dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist. Die Erstellung von Gutachten und Schadenkalkulationen erfolgt über die     von Gutachten2go bereitgestellte App oder über andere Kommunikationswege     zwischen Auftraggeber und Gutachten2go.

§ 2 Auftraggeberpflichten

Der Auftraggeber hat Gutachten2go alle für die Ausführung des     Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen bezüglich des     Vertragsobjekts vollständig, rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung     zu stellen. Der Auftraggeber hat insbesondere vollständige,     wahrheitsgemäße und originalgetreue Bilder des Schadens in ausreichender     Qualität und Anzahl zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat von sich aus vor der Ausführung der vertraglichen     Leistung auf die ihm bekannten Vorschäden, Modifikationen, Störungen und     sonstigen für die Leistungserbringung relevanten Besonderheiten des     Vertragsobjekts hinzuweisen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und     Vollständigkeit der übermittelten Daten und Informationen. Bei erkennbar     unvollständigen oder unklaren Angaben ist Gutachten2go berechtigt,     entweder die Bearbeitung bis zur Klärung zurückzustellen oder auf Basis     der vorhandenen Informationen eine Schätzung vorzunehmen. Ergeben sich bei einem vereinbarten Termin durch Umstände aus dem Risiko-/Verantwortungsbereich     des Auftraggebers Verzögerungen/Mehraufwand, steht Gutachten2go eine     angemessene Entschädigung analog § 642 BGB zu. Für den Fall einer     Terminabsage bzw. Terminverschiebung durch den Auftraggeber erst zwei     Kalendertage oder weniger vor dem Termin ist Gutachten2go berechtigt, eine     pauschale Entschädigung in Höhe von € 150,00 zu verlangen, es sei denn die     Parteien weisen jeweils eine höhere bzw. geringere Höhe des     Entschädigungs- bzw. Schadensersatzanspruches nach.

§ 3 Pflichten von Gutachten2go

Gutachten2go führt die vertraglichen Leistungen unparteiisch, neutral     und nach den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden allgemein anerkannten     Regeln der Technik aus. Sie darf die Leistungen ganz oder teilweise an     geeignete Unterauftragnehmer weitergeben. Vereinbarte Ausführungsfristen und Termine verlängern sich, wenn und     sofern die Leistungserbringung aus von Gutachten2go nicht verschuldeten     Gründen gestört ist. Gutachten2go erstellt Gutachten und Schadenkalkulationen auf Grundlage     der vom Auftraggeber übermittelten Informationen und Bilder. Eine     Vor-Ort-Besichtigung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 4Geheimhaltung, Datennutzung/-schutz

Gutachten2go ist es im Zusammenhang mit den im Rahmen der     Vertragsabwicklung erlangten Daten und im Rahmen der geltenden rechtlichen     Bestimmungen gestattet,    statistische Daten anonymisiert zu verarbeiten;  Daten nach Regularien des Akkreditierers offenzulegen;  Daten im Rahmen und zur Wahrnehmung berechtigter eigener Interessen      zu verwenden;  Daten aufgrund gerichtlich oder behördlich angeordneter      Verpflichtungen offenzulegen.  Gutachten2go kann von den schriftlichen Unterlagen, die Gutachten2go     zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben     wurden, Kopien für die eigenen Unterlagen anfertigen. Gutachten2go verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zum     Zweck der ordnungsgemäßen Auftragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b der     EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO"). Nähere Informationen hierzu     finden sich in der Datenschutzerklärung von Gutachten2go.

§ 5Nutzungsrechte

Die Nutzung des Gutachten2go-Logos, des Markennamens Gutachten2go     sowie jegliche Hinweise auf das Bestehen der vertraglichen Beziehung zu     Gutachten2go in vom Auftraggeber erstellten oder von ihm genutzten     Unterlagen, insbesondere in Werbe- und Vertriebsmitteln, bedürfen der     vorherigen schriftlichen Zustimmung von Gutachten2go. Entstehen bei Ausführung des Auftrags Ergebnisse (z.B. Gutachten,     Prüfergebnisse, Berechnungen), räumt Gutachten2go, soweit für den     Vertragszweck erforderlich, dem Auftraggeber daran ein einfaches, nicht     ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares     Nutzungsrecht ein. Der Auftraggeber darf das Ergebnis nur vollständig, nicht     auszugsweise, und nur für den vertraglich vereinbarten Zweck verwenden.     Die Verwendung der Ergebnisse zu Werbezwecken sowie Veröffentlichungen im     Internet bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung durch     Gutachten2go.

§ 6Gewährleistung

Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer nach § 14 BGB     handelt, endet die Gewährleistungsfrist ein Jahr nach dem gesetzlichen     Verjährungsbeginn, es sei denn Gutachten2go hat den Mangel arglistig     verschwiegen. Eine abnahmefähige Leistung der Gutachten2go gilt spätestens mit der     vorbehaltslosen Zahlung auf die Schlussrechnung als abgenommen.     Teilabnahmen dürfen für die in sich abgeschlossenen Teilleistungen     verlangt werden. Diese gelten spätestens mit der Zahlung auf die solche     Teilleistungen erfassenden Abschlagsrechnungen als erfolgt. § 646 BGB     bleibt unberührt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das erstellte Gutachten oder die     Schadenkalkulation unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und     Vollständigkeit zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens     jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, anzuzeigen.

§ 7Zahlungsbedingungen

Sofern nicht abweichend vereinbart, versteht sich die Vergütung netto,     zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Die Vergütung soll im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung geregelt     sein. Ist dies nicht der Fall, gilt die bei Abschluss des Vertrags gültige     Gutachten2go-Honorarordnung, sofern sie dem Auftraggeber bekannt ist bzw.     bekannt sein müsste, andernfalls die übliche Vergütung als vereinbart. Im Falle von Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten     Auftragsumfangs bzw. geltender Normen/Bestimmungen im Vergleich zu dem     Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wird die vereinbarte Vergütung     entsprechend unter Berücksichtigung von durch die Änderungen bedingten     Mehr-/Minderkosten angepasst. Die Aufrechnung mit nicht synallagmatischen (gegenseitigen)     Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten     oder rechtskräftig festgestellt. Das Selbe gilt für ein     Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich der zu zahlenden     Vergütung. Gutachten2go ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.     Abschlagszahlungen für die erbrachten Teilleistungen dürfen gefordert     werden. Gutachten2go rechnet die erbrachten Leistungen grundsätzlich mit der Haftpflichtversicherung     des Unfallverursachers ab. Sollte eine Zahlung durch die Versicherung aus     irgendeinem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgen, bleibt der     Zahlungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber bestehen. Der Auftraggeber ist     in diesem Fall verpflichtet, die offenen Beträge nach Rechnungsstellung zu     begleichen.

§ 8 Beendigung des Vertrags

Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund in     Textform gekündigt werden. Aus wichtigem Grund ist Gutachten2go zur     Kündigung insbesondere berechtigt, wenn    sich der Auftraggeber mit seinen Mitwirkungen in Verzug befindet oder die Ausführung mehr als zusammengerechnet drei Monate aus von      Gutachten2go nicht zu vertretenden Gründen gestört ist;  seitens des Auftraggebers unrechtmäßig versucht wird, das Ergebnis      des Auftrags zu verfälschen bzw. zu beeinflussen oder das Ergebnis      unzulässig, z.B. irreführend, durch ihn oder seine Geschäftspartner      verwendet wird;  über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet      oder ein solches mangels Masse abgelehnt wird;  der Auftraggeber eine fällige Rechnung trotz Mahnung innerhalb einer      angemessenen Frist nicht bezahlt.  Bei Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund von Seiten     Gutachten2go, bei aus dem Risiko-/Verantwortungsbereich des Auftraggebers     resultierender Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie bei einer freien Kündigung von Seiten des Auftraggebers behält Gutachten2go den     Vergütungsanspruch für die bis dahin erbrachten Leistungen. Hinsichtlich     von Gutachten2go noch nicht erbrachter Leistungen muss sie von der auf     diese anfallenden Vergütung die Aufwendungen abziehen, die sie durch     anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben     böswillig unterlässt. Gutachten2go ist berechtigt die ersparten     Aufwendungen im o.g. Sinne pauschal mit 60% anzusetzen, es sei denn der     Auftraggeber weist höhere ersparte Aufwendungen nach. Gutachten2go darf in den Fällen gemäß § 8 Ziffer 1 die Erbringung     weiterer Leistungen verweigern. Ggf. bereits gewährte Nutzungsrechte nach     § 5 enden mit Wirksamwerden der Kündigung.

§ 9 Haftung

Gutachten2go haftet unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des     Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem     Produkthaftungsgesetz und für übernommene Garantien sowie für sonstige     Schäden, die auf einer ihr zurechenbaren vorsätzlichen oder grob     fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. In allen übrigen Fällen haftet Gutachten2go wie folgt:   Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit      keine Pflichten verletzt sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße     Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren      Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf;  Im Übrigen, ist die Haftung auf € 500.000,00 je Schadensfall      begrenzt.  Soweit Schadensersatzansprüche gegen Gutachten2go ausgeschlossen bzw.    eingeschränkt sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung     der Gutachten2go Mitarbeiter. Schadensersatzansprüche nach § 9 Ziffer 1 verjähren nach den     gesetzlichen Regelungen. Schadensersatzansprüche nach § 9 Ziffer 2 und     Ziffer 3 verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn,     sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer nach § 14 BGB     handelt. Sind in den Schutzbereich der vertraglichen Leistung Dritte einbezogen     bzw. werden die Gutachten2go-Leistungen vom Auftraggeber bestimmungsgemäß     Dritten gegenüber verwendet, hat der Auftraggeber diese Dritten vor der     Verwendung der Leistung über die o. g. Haftungsbeschränkung sowie über den     genauen Leistungsumfang in Kenntnis zu setzen. Gutachten2go haftet nicht für Mängel oder Schäden, die auf     fehlerhaften oder unvollständigen Angaben oder Unterlagen des    Auftraggebers beruhen, es sei denn, Gutachten2go hätte die     Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit erkennen können und müssen.

§ 10 Besondere Bedingungen für die App-Nutzung

Die Nutzung der Gutachten2go-App unterliegt neben diesen AGB auch den     in der App bereitgestellten Nutzungsbedingungen. Der Auftraggeber ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten     verantwortlich und hat diese vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu     schützen. Gutachten2go übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit der     App und behält sich das Recht vor, den Betrieb der App jederzeit ganz oder     teilweise einzustellen oder zu modifizieren. Die über die App übermittelten Daten und Bilder werden von   Gutachten2go entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen     verarbeitet und gespeichert. 

§ 11Schlussbestimmungen

Der Vertrag sowie Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden jedweder     Art bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine     strengere Form vorgesehen ist. Das Formerfordernis gilt auch für die     Änderung oder Aufhebung dieser Formklausel. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus bzw. im     Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung ist, sofern die     Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, Norderstedt. Gutachten2go nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer     Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht     der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie der     Verweisungsnormen auf Rechtsordnungen anderer Länder ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder     werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird die Gültigkeit der     übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und Gutachten2go     verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch     Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.Stand: April 2025 Gutachten2go GmbH,Gutenbergring 30, 22848 Norderstedt